Brandschutz- und Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Brandschutz- und Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Das Luftreinhaltungsgesetz (LRV) schreibt vor, dass bei Feuerungsanlagen alle zwei Jahre
eine Emissionsmessung durchgeführt werden muss. Diese Kontrolle ist in der LRV geregelt.

Messberechtigte
Jeder Anlagebetreiber kann frei entscheiden wer an seiner Anlage Abgasmessungen durchführt,
sofern der ausführende Servicetechniker eine Messberechtigung nachweisen kann.

Vollzugsmodell
Im Kanton Aargau gilt das Vollzugsmodell 2. Messungen, welche durch das Servicegewerbe
durchgeführt werden, sind vignettenpflichtig. Zurzeit betragen die Kosten für eine Vignette
CHF 43.00, zuzüglich MwSt.

Amtliches Kontrollorgan in Gemeinden
Die Verantwortung über die turnusgemässe Durchführung obliegt den Gemeinden. Diese
wählt für die Dauer einer Amtsperiode (4 Jahre) einen amtlichen Feuerungskontrolleur.
Dem gewählten amtlichen Feuerungskontrolleur obliegt die administrative Verwaltung der
Feuerungsanlagen, die Festlegung vom Kontrollturnus, die Durchführung von ausstehenden
Messungen am Ende der Kontrollperiode, die Festlegung von Sanierungsfristen sowie die
technische Beurteilung von Klagefällen bei Emissionen und Immissionen.
Die Verfügung von Sanierungen hingegen, wird ausschliesslich durch den Gemeinderat erlassen.

Amtlicher Feuerungskontrolleur der Gemeinde Strengelbach
Kaminfegergeschäft
Koch Hanspeter
Riedtalstrasse 22
4800 Zofingen
Tel. 062 746 20 21

Abteilung Bau
Luft und Klima

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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