14.12.2018
Der Gemeinderat hat beschlossen, die bislang grosszügig gewährte Entsorgung des Hauskehrichts mit Sperrgutmarken neu restriktiver zu handhaben. Nebst den offiziellen Kehrichtsäcken werden die neutralen 110-l Abfallsäcke mit Sperrgutmarke nur noch entsorgt, wenn diese ohne Beigabe bereitgestellt werden.
Bislang wurde bei der Abfuhr des Hauskehrichts eine grosszügige Handhabung gewährt und in Einzelfällen auch mal ein Auge zugedrückt. In den vergangenen Monaten hat die Entsorgung des Hauskehrichts mittels nicht offiziellen 110-l Säcken samt Sperrgutmarke einen Wildwuchs erfahren, welche den Gemeinderat dazu zwingt – im Sinne der Gleichbehandlung - eine restriktivere Handhabung zu veranlassen. Es wurde bspw. festgestellt, dass nebst dem eigentlichen Abfallsack noch ein zweiter Sack mit Hauskehricht mitgegeben werden wollte, weil das Gewichtslimit von 25 Kg für Sperrgut nicht überschritten wurde. Dies ist nur ein Beispiel dafür. Andere Personen haben nebst dem Sack auch immer noch zusätzliches Material daran geklebt oder angebunden.
Der Gemeinderat bedauert diesen Schritt machen zu müssen. Doch die Anzahl der mit Sperrgutmarken versehenen 110-l Säcke und den „kreativen“ Lösungen für eine Umgehung der Bestimmungen der Abfallentsorgung hat derart zugenommen, dass der Gemeinderat jetzt eine strengere Auslegung durchsetzen muss. Er hat dafür folgende Massnahmen getroffen:
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass wie bereits im Sommer 2018 kommuniziert, die Preise der offiziellen Kehrichtsäcke per 01.01.2019 um 20 % reduziert werden. Der offizielle 110-l Kehrichtsack der Gemeinde kostet neu CHF 3.45 (bisher CHF 3.87). Die Sperrgutmarke kostet CHF 3.60. D.h. die Entsorgung mit dem offiziellen Kehrichtsack ist günstiger als mit einer Sperrgutmarke.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die korrekte Entsorgung und für das Verständnis.
Gemeinderat Strengelbach
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