Feuerwerk

Feuerwerk

Feuerwerk Kat. 1 bis 3

Das Abbrennen von privatem Feuerwerk (Kat. 1 bis 3) ist ohne Bewilligung unter beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nur am 31. Juli//1. August sowie am 31. Dezember/1. Januar gestattet. Für alle anderen Tage ist eine Bewilligung durch den Gemeinderat erforderlich.

 

Erwerbsschein/Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 (neu seit 01.01.2014)

Für den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die eine grosse Gefahr darstellen, gelten seit dem 1. Januar 2014 neue Regeln. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 ist neu ein Verwendungsausweis notwendig. Dies betrifft pyrotechnische Gegenstände, die nur für das Abbrennen durch Personen mit Fachkenntnissen im gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind. Feuerwerkskörper, die im Detailhandel erhältlich sind, gehören nicht in diese Kategorie.

Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 erwerben will, muss einen Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung beantragen. Die beiden Formulare dazu sind auf der Internetseite der Kantonspolizei Aargau elektronisch abrufbar.

Das Gesuch um Erwerbsschein ist bei der Wohnsitzgemeinde, dasjenige für die Abbrandbewilligung bei der Gemeinde des Abbrandortes einzureichen.


Nach der Vorprüfung leitet die Gemeinde das Gesuch an die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 2742, 5001 Aarau 1 weiter. Die Kantonspolizei prüft anschliessend das Gesuch hinsichtlich den Anforderungen gemäss der Sprengstoffgesetzgebung.

 

 

Polizeireglement der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen vom 01.07.2014 (Stand 01.01.2020)
Sprengmittel Kanton Aargau
Gemeindekanzlei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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