Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

 Seit dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei der Gemeindekanzlei.

Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass
a) der Gemeinde (Anmeldung Wirtetätigkeit gem. § 6 Abs. 2 GGV und Kleinhandelsbewilligung gem. § 11a GGG) und
b) dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz)
zu melden.

Bitte füllen Sie dazu das untenstehende Formular für Einzelanlässe aus und reichen Sie dies bei der Gemeindekanzlei ein. 

Melde- und Gesuchsformular Einzelanlass / Verlängerung Öffnungszeiten
Gemeindekanzlei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
Lebensmittelsicherheit
Wirtetätigkeit

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

© 2024 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen