Prämienverbilligung Krankenkasse

Prämienverbilligung Krankenkasse

Prämienverbilligung gemäss KVG

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium in der Krankenpflegeversicherung unterliegen und die Voraussetzungen des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung erfüllen, erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (BSG 842.11).

Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich auf Grund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft.

Kontakt
SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15
5000 Aarau
Tel. 062 836 81 81
 


 

SVA Aargau - Prämienverbilligung
SVA-Gemeindezweigstelle
Krankenkasse

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
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Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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