Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken, Versicherungen oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Strengelbach ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 33

Kontaktformular

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Ausweise und Bescheinigungen

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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