Altersrente (AHV)

Altersrente (AHV)

Beziehen Sie bald eine Altersrente? Brauchen Sie möglicherweise Ergänzungsleistungen? Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, um solche Leistungen zu erhalten. Informationen zum korrekten Vorgehen beim baldigen Bezug einer Altersrente und zur Abklärung der Ergänzungsleistungen.

Als Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde Strengelbach reichen Sie bitte Ihre Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbezug der AHV-Zweigstelle oder bei derjenigen Ausgleichskasse ein, bei der Sie zuletzt AHV-Beiträge einbezahlt haben.

Das Anmeldeformular und die Merkblätter dazu finden Sie auf der Internetseite der Ausgleichskasse.

Auf der Internetseite der Ausgleichskasse (SVA Aargau) des Kantons Aargau finden Sie weiterführende Informationen sowie Formulare und Merkblätter rund um die Sozialversicherungen

SVA Aargau
SVA-Gemeindezweigstelle
AHV / IV / EL
Pensionierung

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

© 2024 Gemeinde Strengelbach. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen