Geburtsschein

Geburtsschein

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.

Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.

 

Geburtsscheine können beim Zivilstandsamt des Geburtsortes angefordert werden.

Geburtsurkunde
Regionales Zivilstandsamt Zofingen
Geburt

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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