Anerkennung

Anerkennung

Sie sind mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet und möchten deshalb eine Vaterschaftsanerkennung machen, um auch rechtlich als Vater zu gelten?

Mit diesem unwiderruflichen Schritt haben Sie die rechtliche Verwandtschaft mit Ihrem Kind begründet. Dies bedeutet, dass Ihr Kind Ihnen gegenüber nun erbberechtigt ist und Anspruch auf Unterhalt hat.

Bitte wenden Sie sich hierzu an das Zivilstandsamt Ihrer Wahl.

Anerkennung Vaterschaft
Regionales Zivilstandsamt Zofingen
Geburt

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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