Zuzug / Umzug / Wegzug

Zuzug / Umzug / Wegzug

Innert welcher Frist muss eine An-/Ab- oder Umzugsmeldung erfolgen?

Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz (RMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner den Personendiensten zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde beziehungsweise des Gebäudes umziehen oder sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben. Für die Meldepflicht gilt eine gesetzliche Frist von 14 Tagen.


Wie muss eine An-/Ab- oder Umzugsmeldung erfolgen?

Anmeldung in Strengelbach

Eine Anmeldung muss persönlich am Schalter der Personendienste oder elektronisch erfolgen.

Umzugsmeldung innerhalb von Strengelbach

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss persönlich am Schalter der Personendienste oder elektronisch erfolgen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Umzug innerhalb von Strengelbach auch telefonisch oder per E-Mail/Post zu melden.

Wegzugsmeldung aus Strengelbach

Eine Abmeldung muss persönlich am Schalter der Personendienste oder elektronisch erfolgen.


Welche Unterlagen werden bei einer An-/Ab- oder Umzugsmeldung benötigt?

Anmeldung in Strengelbach

Schweizer Bürger/innen

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Heimatschein
  • Familienausweis (falls verheiratet)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisedokument (Pass oder ID)
  • Ausländerausweis (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • 1 aktuelles Passfoto (bei Zuzug aus dem Ausland, wenn EU/EFTA-Staatsangehörige)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police)


Umzugsmeldung innerhalb von Strengelbach

Schweizer Bürger/innen

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Reisedokument (Pass oder ID)
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / des Eigentümers, sofern der Mietvertrag nicht auf Ihren Namen ausgestellt wurde
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein



Wegzugsmeldung aus Strengelbach

Schweizer Bürger/innen

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Reisedokument (Pass oder ID)
  • Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein

Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, vorgängig mit der Personendienste Strengelbach in Kontakt zu treten.


Drittmeldepflicht Vermieter/Logisgeber (Ein-/Auszugsanzeigen)

Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz (RMG) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Personendiensten zu melden. Diese Meldungen können per E-Mail/Post oder online erfolgen.

E-Umzug
Amt für Migration und Integration
Personendienste
Wohnen und Umziehen

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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