Stundung / Zahlungsvereinbarung

Stundung / Zahlungsvereinbarung

Zahlungserleichterungen

Ist die Zahlung der Steuer innerhalb der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, so kann die Bezugsbehörde Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung/Stundung) bewilligen. Ein Antrag muss vor dem Fälligkeitstermin der Steuerrechnung bei der Abteilung Abteilung Finanzen gestellt werden.

 

 

Steuerbezug Kanton Aargau
Stundungsgesuch Kanton Aargau
Abteilung Finanzen
Gemeindesteuern

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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