Steuererlassgesuch

Steuererlassgesuch

Erlass von Kantons- und Gemeindesteuern beantragen

Die Abteilung Steuern prüft Ihr eingereichtes Erlassgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über das Gesuch.

  • Die steuerpflichtige Person füllt das Gesuch aus und reicht es bei der Abteilung Steuern ein.
  • Anschliessend prüft die Abteilung Steuern das Gesuch.
  • Der Gemeinderat entscheidet über das Gesuch.
  • Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden.

Fristen und Termine
Das Gesuch muss vor Zustellung eines Zahlungsbefehls bei der Abteilung Steuern eingetroffen sein.

Abteilung Steuern
Gemeindesteuern

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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