Referendum / Initative

Referendum / Initative

Obligatorisches Referendum
Dem obligatorischen Referendum (Urnenabstimmung) unterstehen folgende Beschlüsse:

  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Beschlüsse über Änderungen im Bestand der Gemeinden
  • Beschlüsse auf Einführung der Organisation mit Einwohnerrat

Fakultatives Referendum
Nicht abschliessend gefasste positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung
müssen der Urnenabstimmung unterstellt werden, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten
innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird (Ausnahme: Gegen Beschlüsse über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Ausländer ist das Referendum ausgeschlossen).


Initiative
Durch begründetes schriftliches Begehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten die Behandlung
eines Gegenstandes in der Gemeindeversammlung verlangen. Gleichzeitig kann die Einberufung
einer ausserordentlichen Versammlung verlangt werden.

Referenden
Volksinitiativen
Gemeindekanzlei
Abstimmungen und Wahlen

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
E-Mail an die Gemeinde senden

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 11.45 / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 

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