Baubewilligungspflicht

Baubewilligungspflicht

Wofür brauche ich eine Baubewilligung?

Bewilligungspflichtig sind gemäss § 59 Baugesetz alle Bauten und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumplanung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden. Sie bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat.

Definition Bauten (§ 6 Baugesetz):

Bauten und Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind:

a) alle Gebäude und gebäudeähnlichen sowie alle weiteren, künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundene Objekte

b) Strassen, Parkplätze, Pisten und Gleise und dergleichen

c) Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen

d) Wohnwagen, die länger als zwei Monate auf dem gleichen Grundstück abgestellt werden

e) Steinbrüche, Kies- und andere Gruben

f) Terrainveränderungen von mehr als 80cm Höhe oder von grosser flächenhafter Ausdehnung

g) Ablagerungen und Deponien

h) Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung

 

Was darf ich ohne Baubewilligung bauen oder abbrechen?

Bewilligungsfrei sind in den Bauzonen (§ 49 Bauverordnung) Liste ist nicht abschliessend:

  • Kleinstbauten (bis 5m2 Grundfläche und max. 2.50m Höhe)
  • Satellitenempfangsantennen bis 80cm Durchmesser oder 0.5m2 Fläche
  • Einfriedungen bis 120cm Höhe
  • Terrainveränderungen bis 80cm Höhe und bis 100m2 Fläche (nur in Bauzone)
  • Tiergehege bis 25m2 Fläche und 150cm Zaunhöhe
  • Garten- und Aussenraumgestaltung wie Fusswege, Treppen, Pflanzentröge, Feuerstellen, kleine Teiche, künstlerische Plastiken sowie Teiche bis 10m2
  • Nichtreflektierende Solareinrichtungen bis 10m2 Fläche pro Fassade oder Dachseite
  • unbedeutenden inneren Umgestaltungen wie Unterteilung eines Raumes ohne Umnutzungen, Einbau von Haushaltapparaten, reiner Unterhalt von Gebäuden)

Kontakt
Abteilung Bau
Brittnauerstrasse 3
4802 Strengelbach
Tel. 062 746 03 70
E-Mail

Abteilung Bau
Bauwesen und Raumplanung

Adresse

Gemeindekanzlei
Brittnauerstrasse 3, Postfach 9
4802 Strengelbach

Telefon 062 746 03 00
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Dienstag-Mittwoch 08.00 - 11.45 / 14.00 - 17.00 Uhr
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